ellen brgerlichen Rechte als auch auf die wirtschaftliche Bettigung. Gegen diese Freiheitsvorstellung wurde der Einwand erhoben, sie schtze nur die ohnehin besitzende Klasse, also eine Minderheit der Gesellschaft, da etwa die Freiheit, Vertrge abzuschlieen und Geschftsbeziehungen auszugestalten, immer nur dem etwas ntze, der auch die wirtschaftliche Durchsetzungsmacht besitze.Ebendieses Argument fand in der BRD in jngerer Zeit etwa Bercksichtigung bei der Neuregelung des brgerlichen Rechts, u. a. durch die Einfhrung des Gesetzes ber die Allgemeinen Geschftsbedingungen (AGB-Gesetz) im Jahre 1976. Aus der Freiheitsdefiniton des klassischen Liberalismus folgt nach Mill das Recht auf privates Eigentum an Produktionsmitteln. Der Ertrag der eigenen Arbeit und Sparsamkeit msse dem Individuum wiederum zugute kommen, und im brigen ergbe sich durch das privatwirtschaftliche Prinzip ein Effizienzvorteil – das materiell sprbare Ergebnis der Arbeit fhre zu hheren Leistungsanreizen als jeder gesellschaftliche oder gesetzliche Ansporn. Staatlichen Interventionismus lehnt Mill ab, auer in folgenden Ausnahmesituationen: Unvermgen des einzelnen, das Wert eines gesellschaftlich interessanten Gutes oder seine eigenen Interessen zu erkennen (das betrifft auch Geschftsunfhige wie Kinder), Flle eines faktischen Monopols wie bei der Wasser- und Energieversorgung (hier soll der Staat Preise und Gewinnverwendung kontrollieren) sowie Situationen, in denen ein Gruppeninteresse das individuelle Interesse eines Gesellschaftsmitglieds berwiegt (als Beispiel nennt Mill die Verkrzung der tglichen Arbeitszeit, die nur per Gesetz erreicht werden knne, um zu verhindern, da einzelne Arbeiter durch unsolidarisches Handeln das Gemeininteresse unterlaufen knnten). Die grundstzliche Ablehnung staatlicher Intervention in das Wirtschaftsgeschehen bezeichnet Mill als den laissez-faire-Grundsatz. Mill (man beachte das Erscheinungsjahr seines Werks!) ist aber kein geradlinige...